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Freiwillige Feuerwehr Ditzingen
Münchinger Straße 40
71254 Ditzingen

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Brandverhütung

Feuersicherheitswachdienst

Zu den Kann - Aufgaben einer Feuerwehr gehören laut § 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg verschiedene Maßnahmen der Brandverhütung. Insbesondere handelt es sich dabei um den Feuersicherheitsdienst in Theatern, bei Versammlungen oder bei Ausstellungen. Im Rahmen dieser Tätigkeit überprüfen Feuerwehrangehörige vor Beginn in allen Veranstaltungsräumen das Vorhandensein von gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits-vorkehrungen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Brandmeldeeinrichtungen, Feuerlöschern und anderen Löschgeräten (unten links) sowie in Theatern der Bedienung des Schutzvorhanges. Die Bedeutung der Feuersicherheitswache zeigt eine Fotoserie über einen Entstehungsbrand in einem Theater. 

Die Feuerwehrangehörigen haben dafür zu sorgen, dass Rettungswege und Notausgänge tatsächlich frei gehalten werden und stets beleuchtet sind.

Brandverhütungsschau

Die Brandverhütungsschau (BVS) ist zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie ist von der unteren Baurechtsbehörde - gegebenenfalls mit von ihr beauftragten Sachverständigen - durchzuführen. Der Feuerwehrkommandant beteiligt sich an den Brandverhütungsschauen. Die Feuerwehr erhält dadurch Kenntnisse über Gefahrenpotentiale in ihrem Ausrückebereich, außerdem können die Erfahrungen von Einsätzen und Übungen bei dem zu überprüfenden Objekt sowie die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr in die BVS mit einfließen.

Die Brandverhütungsschau erstreckt sich auf Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Lagerstätten (Objekte), bei denen entweder das Brand- oder Explosionsrisiko erhöht ist oder durch einen Brand eine größere Anzahl von Menschen, Sachwerte oder die Umwelt in erheblichem Maße gefährdet werden. Dazu zählen unter anderem Hochhäuser, Alten- und Pflegeheime, Versammlungsstätten, geschlossene Großgaragen, große Lagerräume oder auch Gewerbebetriebe, in denen feuer- und explosionsfähige Stoffe hergestellt und verarbeitet werden.

Das Hauptaugenmerk gilt dabei

  • den Flucht- und Rettungswegen (mit Anleitermöglichkeiten),
  • den Brandabschnitten,
  • den Brandmeldeeinrichtungen,
  • den objekteigenen Feuerlöscheinrichtungen und -geräten,
  • der Löschwasserversorgung,
  • den Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie
  • dem Organisatorischen Brandschutz des Objektes (Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne).

Objekte, die der Brandverhütungsschau unterliegen, müssen in Abständen von höchstens 5 Jahren überprüft werden.

Öffentlichkeitsarbeit und Brandschutzerziehung

Bei der Brandschutzerziehung erhalten Erwachsene und Kinder Unterricht von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Sie lernen, wie sie potentielle Brandursachen erkennen und die Entstehung eines Brandes verhindern können. In theoretischen und praktischen Einheiten wird gezeigt, wie schnell bei Unachtsamkeit ein Feuer ausbrechen kann und wie man es verhindert. Und - falls doch einmal etwas passiert, wie man sich dann richtig verhält! 

Die Brandschutzerziehung bei Kindern findet oft im Schulunterricht oder im Kindergarten statt. Auch Besichtigungen der Feuerwehrgerätehäuser durch Kindergartengruppen oder Schulklassen, sowie Tage der offenen Tür sind wichtige Elemente des vorbeugenden Brandschutzes.

Freiwillige Feuerwehr kann nur funktionieren, wenn durch Brandschutzerziehung, Tage der offenen Tür oder Berichte in Print- und Online-Medien die wichtigen Aufgaben und Tätigkeiten einer Feuerwehr in der Öffentlichkeit bekannt sind. Nur dadurch lassen sich auch in Zukunft Menschen motivieren, bei der "Bürgerinitiative Feuerwehr" aktiv mitzuwirken - zum Wohle der Allgemeinheit!

Im Jahr 2004 beschäftigten sich Studentinnen der Fachhochschule Pforzheim im Auftrag der Stadtverwaltung ein Semester lang mit dem Thema „Öffentlichkeitsarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Ditzingen“. Imagepflege und Nachwuchsgewinnung für die Feuerwehr waren die Hauptziele der Studie.

Studie der FH Pforzheim