Stadt Ditzingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Schriftgröße Schriftgöße
Navigation
112

Freiwillige Feuerwehr Ditzingen
Münchinger Straße 40
71254 Ditzingen

Seiteninhalt

Brandverhütung

Was tun wenn's brennt?

80 Prozent aller Brandopfer verbrennen nicht - sie ersticken an dem entstehenden giftigen Brandrauch. Diese traurige Erkenntnis gilt für Brände in privaten Wohnungen ebenso wie für Katastrophen großen Ausmaßes, z. B. in Backnang im März 2013 wo acht Menschen einer Rauchvergiftung erlagen. Der Rauch ist bei einem Brand das größte Problem für die Menschen im Gebäude und für die Feuerwehr. 

Die Folgen sind dramatisch: Innerhalb von weniger als drei Minuten sinkt durch den entstehenden Rauch die Sichtweite so weit ab, dass betroffene Personen die Orientierung verlieren und sich nicht mehr in Sicherheit bringen können. Erschwerend kommt die hohe Konzentration an Kohlenmonoxid und andere gefährlichen Brandgasen hinzu. Diese steigt im Laufe des Brandes sprunghaft an und führt über anfangs leichte Kopfschmerzen bei zunehmender Vergiftung bis hin zu Bewusstlosigkeit und Tod. Ob in der Wohnung, im Hotel, Einkaufszentrum oder Flughafen: Wenn es brennt, kommt es auf schnelle Reaktionen und die richtigen Schritte im richtigen Augenblick an, weil oft nur wenige Minuten zur Verfügung stehen, bevor Rauch oder Flammen den Weg abschneiden.

Die wichtigsten Verhaltensmaßnahmen sind:

  • Sehen Sie sich die Fluchtwege an, damit Sie sie im Brandfall schnell und sicher finden!
  • Fliehen Sie in einem mehrstöckigen Gebäude in der Regel immer nach unten!
  • Halten Sie sich stets am Treppengeländer fest, denn Menschen in Panik nehmen keine Rücksicht auf andere!
  • Benutzen Sie unter keinen Umständen Aufzüge: Diese werden zur tödlichen Falle, wenn sie sich mit Rauch füllen oder nach einem Stromausfall stecken bleiben!
  • Reißen Sie Türen niemals hektisch auf, sondern öffnen Sie sie vorsichtig und ziehen sie gleich wieder zu, falls sich dahinter schon eine dichte Rauchschicht gebildet hat!
  • Wenn Sie den Raum, in dem Sie sich befinden, nicht mehr verlassen können, dichten Sie die Ritzen und Spalten an der Tür mit nassen Laken oder Handtüchern ab, um ein Eindringen des Rauchs zu verhindern!
  • Hängen Sie große Laken zum Fenster hinaus, um zu signalisieren, wo noch Menschen auf Hilfe warten!

Wald und Wiesenbrand auf Ditzinger Gemarkung? Bei uns doch nicht!

Die Palette der bekannten Ursachen Wald und Flächenbrände reicht von der sorglos weggeworfenen Zigarettenkippe, bis hin zum häufigsten Grund: Das Fehlverhalten von uns Menschen, sei es, das wir Maschinen heiß laufen lassen (Funkenbildung oder der heiße Katalysator auf der trockenen Wiese), Müll im Wald liegen lassen oder viel zu nah am Waldrand unserem Grill- oder Lagerfeuervergnügen nachgehen.

Ihre Feuerwehr Ditzingen gibt Ihnen gerne Tipps zur Vorbeugung von Brandgefahren. Bitte beachten Sie die einfachen Hinweise, die einen Waldbrand verhindern können!

  • Striktes Rauchverbot im Wald und  Wiesen in den Sommermonaten, vermeiden von Müll im/am Wald, z.B. eine Bierflasche oder Glasscherbe wirkt wie ein Brennglas                                                                 
  • Keine brennenden Zigarettenreste aus dem Autofenster werfen
  • Grillen Sie nur an den dafür vorgesehenen Plätzen
    ACHTUNG: Es kann auch vorkommen, das auch öffentliche Grillplätze wegen der Waldbrandgefahr gesperrt werden
  • Katalysator-Fahrzeuge sollten keinesfalls über trockene Wiesen / Waldboden etc. fahren bzw. dort abgestellt werden, da der Kat sehr  heiß wird und Stroh, trockenes Gras sowie Reisig sich leicht entzünden kann. Auch Ihr Leben kann damit gefährdet sein.
  • Zufahrtswege in die Wälder unbedingt frei halten, das im Falle eines Falles die Löschfahrzeuge schnell und ungehindert einfahren können

Beobachtete Wald- & Wiesenbrände sofort über den Notruf 112 melden!

WICHTIG: Auch kleinere Feuer melden, da durch Funkenflug sehr schnell ein ausgewachsener Wald und Wiesenbrand entstehen kann

Im Notfall 112 wählen!

Waldbrand direkt an der Autobahn

Die richtige Anwendung einer Löschdecke

Damit ein Brand optimal gelöscht werden kann, sollten Sie einige Hinweise beachten.

  1. Bei Öl-, Fett- und Polsterbränden sowie anderen kleinen Bränden kann eine Löschdecke effizient eingesetzt werden. Entnehmen Sie die Decke bei einem Brand zuerst aus der mitgelieferten Verpackung. Dieser Schritt funktioniert meist über Reißleinen, die ein Entnehmen der Decke erleichtern.
  2. Schütteln Sie die Decke, sodass sich diese entfaltet.
  3. Greifen Sie dann mit beiden Händen in die eingearbeiteten Grifftaschen. Auf diese Weise schützen Sie Ihre Hände vor Verbrennungen.
  4. Legen Sie die Decke über die Brandstelle, sodass die Luftzufuhr unterbrochen wird.
  5. Lassen Sie die Decke so lange liegen, bis das Feuer erstickt und die Brandstelle abgekühlt ist.
  6. Bei einem Kleiderbrand wird die am Boden liegende Person vom Kopf her in die Decke eingewickelt und der Brand auf diese Weise erstickt. Bitte rufen Sie in diesem Fall sofort einen Notarzt und entfernen Sie verbrannte Kleider nicht! Das sollten Sie außerdem beachten
    Bitte beachten Sie zu Ihrem eigenen Schutz die folgenden Hinweise.
    • Löschdecken können bei kleineren Öl- und Fettbränden, zum Beispiel in der Küche, verwendet werden. Außerdem ist die Decke bei Kleiderbränden an Personen und bei Polsterbränden im Auto sehr hilfreich.
    • Nicht anwenden sollten Sie eine Löschdecke bei großflächigen Bränden, bei großen Fahrzeugbränden im Bereich des Motorraums oder bei Benzin- und Lachenbränden. Rufen Sie in diesen Fällen bitte unbedingt die Feuerwehr.
    • Die speziellen Decken sind wiederverwendbar. Überprüfen Sie die Decken jedoch jährlich auf mögliche Beschädigungen. Denn nur so ist eine sichere Verwendung gewährleistet.

Sofort Notruf 112 absetzen

Rauchmelder - Lebensretter im häuslichen Bereich

Rauchmelder können Leben retten
Hochwirksame Geräte für wenig Geld - "Top-Tipp" von  Ihrer  Feuerwehr Ditzingen

Stellen Sie sich vor, für Sie besteht akute Lebensgefahr in Ihren eigenen vier Wänden und Sie merken davon rein gar nichts?! So könnten Sie zum Beispiel Brandgase in eine solche Lebensgefahr bringen. Aber sie spüren diese Gefahr nicht. Sie sehen sie meist nicht und Sie riechen sie - wie etwa beim hochgiftigen Kohlenmonoxid - schon gar nicht. 

Ausgehend von einem (auch kleinen) Schwelbrand nach einem technischen Defekt zum Beispiel breitet sich Rauch in den Zimmern oder im Gebäude aus. Sie liegen im Bett und schlafen. Am anderen Morgen wachen Sie nicht mehr auf - die giftigen Rauchgase sind ihnen zum Verhängnis geworden! Was sich in Worten drastisch und fast unwirklich anhört, ist bittere Realität für Feuerwehren und Rettungsdienste. Immer wieder sterben Menschen in ihrer Wohnung, weil sie nicht rechtzeitig die Gefahr einer Rauchgasvergiftung erkennen konnten. Immer wieder werden Personen mit Rauchgasvergiftungen nach Wohnungsbränden in die Krankenhäuser eingeliefert. 

Dabei könnte alles so einfach sein! Batteriebetriebene Rauchmelder geben sofort Alarm, wenn sich Rauch in der Wohnung ausbreitet. Schlafende Personen werden vom ohrenbetäubenden Piepsen der kleinen Geräte geweckt. Bewohner, die sich zur Zeit des Brandausbruches in anderen Räumen befinden, könnten sofort reagieren. 

Fachleute der Feuerwehr raten dringend, diese kleinen ,,Lebensretter" anzuschaffen. Die Kosten sind gering das Leben ist in jedem Fall mehr wert! Rund 30 bis 50 Euro kosten qualifizierte Rauchmelder. Auf Billigprodukte sollte man im Interesse der eigenen Sicherheit allerdings verzichten. 

Ihre Feuerwehr berät Sie selbstverständlich gern, wenn Sie sich nur ein paar Minuten Zeit nehmen und sich Gedanken über das sinnvolle Anbringen dieser Geräte in Ihrer Wohnung machen - natürlich nur, wenn Ihnen Ihr Leben und das Ihrer Mitbewohner und Nachbarn lieb ist!

Wie Herr Riecher lernte, seinen Rauchmelder zu lieben..

Fettbrände - Richtiges Löschen bei in Brand geratenem Fett

Friteusen sollten niemals unter eingeschalteten Dunstabzugshauben betrieben werden. Leichtflüchtige Fettbestandteile bilden mit ausreichender Luftverwirbelung leichtentzündliche Gemische. Auf Überhitzung des Fritierfettes achten, nur hochsiedende Fette, keinesfalls normales Haushaltsöl zum Fritieren verwenden. Ausreichend erwärmtes Fritierfett hat Temperaturen von weit über 100 °C. Gerät Wasser, z.B. in Form von Eis bei tiefgekühltem Fritiergut, in heißes Fett, verdampft es sofort. Dabei tritt eine erhebliche Volumenzunahme ein. Zum Vermerk: Aus einem Liter Wasser entstehen etwa 1.700 Liter Wasserdampf. Es kommt zum eruptionsartigen Überschäumen des Fettes, das sich bei entsprechender Luftverwirbelung schlagartig entzünden kann (Fettexplosion).

Merke: Bei brennendem Fett niemals mit Wasser löschen, sondern Pulverlöscher oder noch besser eine Löschdecke benutzen.

Bei Fondues, Raclettes, Feuerzangenbowlen u.a. werden die Öfchen (Rechauds) mit Spiritus (Flammpunkt unter 21° C) betrieben. Der Umgang mit dieser leichtentzündlichen Flüssigkeit erfordert besondere Vorsicht. Niemals in noch heiße, ausgebrannte Behälter Brennstoff nachgießen. Für alle Fälle immer ein angefeuchtetes Handtuch oder Küchentuch zum Ersticken der Flammen bereithalten. Niemals Benzin, Feuerzeugbenzin o.ä. verwenden. Explosionsgefahr! Löschmittel (z.B. Feuerlöscher, Löschdecke) griffbereit halten. 

Testfrage: Was ist Rot und wiegt ca. 10,5Kg?

Sicherlich haben Sie es gleich gewusst! Ein Feuerlöscher mit 6 Kg Pulverinhalt. Kennen Sie aber auch die richtige Handhabung von Ihrem Handfeuerlöscher? Die Feuerwehr Ditzingen gibt Ihnen hier mehr Sicherheit mit dem Benützen des Feuerlöschers.

Durch die frühzeitige und korrekte Anwendung von tragbaren Feuerlöschern lassen sich etwa ¾ der häuslichen Schadensfeuer in der Entstehungsphase erfolgreich bekämpfen. Sie sind in öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern vorgeschrieben und ermöglichen im Brandfall noch vor Eintreffen der Feuerwehr die Einleitung effektiver Maßnahmen.

ZWEI FÜR FAST ALLE(S)

Feuerlöscher sind in großer Vielfalt auf dem Markt erhältlich. Sie werden nach dem enthaltenen Löschmittel bzw. den entsprechenden Brandklassen unterschieden:

Im häuslichen Bereich eignen sich am besten Wasserlöscher mit 6L Inhalt nach DIN EN3, die ausschließlich zum Löschen brennbarer fester Stoffe nach Brandklasse A einzusetzen sind und Pulverlöscher für die Brandklassen ABC mit 6 kg Löschpulver nach DIN 14406 oder DIN EN 3.

Sie Löschen:

  • Brennbare feste Stoffe      (Brandklasse A)
  • Brennbare Flüssigkeiten    (Brandklasse B)
  • Brennbare Gase                 (Brandklasse C)

Beim Umgang mit Feuerlöschern sind folgende Regeln zu beachten: Nehmen Sie sich vorab  einmal  Zeit, und lesen Sie die Hinweise auf Ihrem Feuerlöscher

  1. Feuerlöscher entsichern
  2. Spritzpistole beim Löschen festhalten (Rückstoß)
  3. Kurze Sprühstösse erhöhen den Wirkungsgrad

Für das Löschen gelten folgende Grundregeln:

  • Windrichtung beachten! Das Feuer niemals gegen den Wind, immer mit der Windrichtung bekämpfen
  • Flächenbrände nicht von hinten, sondern von vorne und unten ablöschen
  • Stehen mehrere Feuerlöscher zur Verfügung, so ist ihr gleichzeitiger Einsatz effektiver

Verlassen Sie Brandstelle nach dem Ablöschen nicht, beachten Sie die Gefahr einer Wiederentzündung.

Beachten Sie bitte auch folgende Hinweise:

  • Gebrauchte Feuerlöscher sofort wieder nachfüllen
  • Vorgeschriebene Prüftermine beachten. Feuerlöscher sind alle 2 Jahre zu prüfen
  • Feuerlöscher müssen vor Beschädigungen geschützt, aber dennoch gut sichtbar angebracht sein, damit sie im Notfall schnell zur Hand sind:
    • Im Treppenhaus
    • An Flurwänden oder in der Nähe von Türen
    • Vor dem Heizungsraum und in Garagen

Verständigen Sie im Brandfall immer die Feuerwehr! 

Feuerlöscher richtig benützen

Fluchtwege

Fluchtwege im Haus - Wege nach draußen müssen im Notfall funktionsfähig sein!

Wenn es in einem Zimmer, in der Wohnung oder im Gebäude brennt, bleibt oft nur noch der schnelle und kürzeste Weg nach draußen. Damit die Flucht für die Bewohner aber ordnungsgemäß und wirklich schnell möglich ist, müssen die Rettungswege im Haus funktionsfähig sein. Der Treppenraum durch den man tagtäglich seine Wohnung erreicht, muss begehbar sein, dass heißt frei von "Gerümpel", von Omas altem Wohnzimmerschrank oder von den Drahteseln der gesamten Nachbarschaft. Im Notfall wenn jeder um sein Leben rennt, kann solches "Gerümpel" zu nicht unerheblichen Störungen des Flucht- oder Rettungsverlaufes führen. Ein Beispiel hierzu: In einem Treppenraum gerieten dort abgestellte Kinderwagen in Brand, Bewohner hatten keine Chance mehr durch die Haustüre zu fliehen!

Über diese grundsätzliche Vorschrift hinaus gibt es weitere Tipps:

  • An den Treppenraum angrenzende Kellertüren stets geschlossen halten, erst recht, wenn sich baurechtlich um feuerhemmende "Brandschutztüren" handelt.
  • Den Raum unter Treppenpodesten oder -absätzen nicht als Lager für brennbare Materialen nutzen.
  • Treppenräume nicht zum Abstellen von Abfall- oder Wertstoffsammelbehältern nutzen.
  • Fordern Sie Ihre Mitbewohner auf, sich an diese Richtlinien zu halten.

Sollte in einem Schadensfall das Treppenhaus nicht mehr begehbar sein, werden von der Feuerwehr Leitern zur Rettung der Haubewohner vorgenommen. Sie stellen den sogenannten "Zweiten Rettungsweg" dar. Machen Sie in diesem Fall am Fenster oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam. Damit die Feuerwehr allerdings ihre Leitern aufstellen kann, müssen Flächen außerhalb des Hauses dafür vorhanden sein. Auch hier gilt: Stellflächen nicht zuparken oder zustellen! Große Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehr brauchen Platz - einzig und allein für Ihre Rettung! Sorgen Sie tagtäglich dafür, dass ein solcher Platz ungehindert vorhanden ist. 

Rettungswege im Gebäude und außenliegende Feuerwehrflächen können lebensrettend sein. Es könnte auch um Ihr Leben oder das Ihrer Familienangehörigen gehen!

Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!

Abbrennen von Gartenabfällen - ist im Landkreis Ludwigsburg verboten!

Verbrennen von Gartenabfällen im Freien
Auf Bitte des Landratsamtes Ludwigsburg informiert Sie die Feuerwehr Ditzingen über die Regelungen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen.

In Baden-Württemberg regelt die „Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle. Nach dieser Verordnung ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb von geschlossenen Ortschaften grundsätzlich unzulässig. Im Außenbereich käme eine Verbrennung der auf einem Grundstück anfallenden Grünabfälle nur dann in Betracht, wenn es nicht zumutbar wäre, die pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück zu kompostieren, das Material auf einen Häckselplatz zu bringen bzw. in eine Bioabfalltonne zu werfen.

Da es im Landkreis Ludwigsburg aber jedermann möglich ist, seine pflanzlichen Abfälle einer Verwertung (Häckselplatz, Biotonne) zuzuführen oder diese auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren bzw. verrotten zu lassen, ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Landkreis Ludwigsburg verboten.

Die Reinhaltung der Luft gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Auch die Verbrennung von Gartenabfällen führt zu einer Verschlechterung der Luftqualität und die Bevölkerung, insbesondere Asthmatiker und Allergiker müssen gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchten. Im Hinblick auf die Gesundheitsgefahren ist deshalb das Verbrennen von Gartenabfällen nicht zulässig.

Wer dennoch pflanzliche Abfälle verbrennt,kann mit einem hohen Bußgeld bestraft werden. Lediglich ein Grillfeuer oder Lagerfeuer mit stückigem, trockenen und unbehandelten Holz ist zulässig.

Beachten Sie bitte:
Verbrennen von Gartenabfälle kann für Sie, im Falle einer Alarmierung der Feuerwehr, ein kostenpflichtiger Einsatz werden.

Kinder und Feuer

Fast jede vierte von der Kriminalpolizei ermittelte Brandstiftung entsteht durch Kinderhand! Brandschutzerziehung beginnt im häuslichen Bereich bevor Kinder in die Schule gehen. Kinder müssen frühzeitig den Umgang mit Feuer und offenem Licht lernen. Gehen Sie Ihren Kindern mit gutem Beispiel voran in dem Sie Vorsicht mit dem Medium Feuer walten lassen.

Denken Sie stets daran, daß Kinder neugierig sind und die Erwachsenen nachahmen. Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge so auf, daß Kinder sie nicht erreichen können. Beaufsichtigen und belehren Sie Ihre Kinder, wenn diese mit brennbaren Gegenständen hantieren.

Wenn Ihr Kind ein Feuer oder Rauch bemerkt, soll es sofort einen Erwachsenen aufsuchen und ihm davon erzählen. Ist es alleine zu Hause, soll es die Wohnung verlassen und zu den Nachbarn gehen.

Üben Sie mit Ihren Kindern das Absetzen eines Notrufs an die Notrufnummer 112 der Feuerwehr. Wichtig ist vor allem:

  • Wo ist etwas passiert ?
  • Was ist passiert ?
  • Warten auf Rückfragen!

Vorsorge in Hotels

Beim Aufenthalt in Hotels, Gasthäusern oder anderen Unterkünften ist man gewöhnlich mit der Umgebung weniger gut vertraut. Kommt es zu einem Brand oder einem anderen Notfall, benötigen Sie möglicherweise für ihren Fluchtweg ein wenig länger, als sie dafür zu Hause oder bei der Arbeit benötigt hätten. Hier erhalten Sie heiße Tipps der Feuerwehr, um dennoch auf der sicheren Seite zu sein:

Vorbeugung

  • Fragen Sie bei der Zimmerreservierung nach den Feuersicherheitsplänen.
  • Lesen nach Ihrer Ankunft sorgfältig die Evakuierungspläne für den Brandfall. Sollte in Ihrem Zimmer kein Exemplar vorliegen, so fragen Sie an der Rezeption nach einem solchen Plan.
  • Schauen Sie nach den Fluchtwegen aus ihrem Zimmer
  • Zählen Sie die Türen zwischen ihrem Zimmer und den Ausgängen – das wird Ihnen helfen, wenn Sie Ihr Zimmer verlassen müssen
  • Schauen Sie nach den Brandmeldemöglichkeiten auf Ihrer Etage
  • Rauchen Sie niemals im Bett.

Wenn es zu einem Feuer gekommen ist

  • Wenn das Feuer in Ihrem Zimmer ausgebrochen ist, verlassen Sie den Raum sofort, schließen Sie die Türe und lösen Sie Alarm aus. Verständigen Sie nach Möglichkeit die Rezeption.
  • Benutzen Sie stets Treppen und keine Aufzüge. Diese könnten in der Brandetage stecken bleiben.
  • Ist der Brand außerhalb ihres Zimmers ausgebrochen, so verlassen Sie es nur, wenn es ohne Risiko möglich ist. Nehmen Sie den Zimmerschlüssel mit. Sollte Ihnen der Fluchtweg durch die Flammen versperrt sein, müssen Sie unter Umständen in Ihr Zimmer zurück kehren. Versuchen Sie nicht persönliche Gegenstände oder Wertsachen mitzunehmen.
  • Überprüfen Sie mit dem Handrücken die Temperatur der Türe zum Flur. Ist sie kalt, dann begeben Sie sich in Hockstellung, drücken ihre Schulter gegen die Türe und öffnen sie vorsichtig. Schließen Sie die Türe sofort, wenn Flammen zum Vorschein kommen. Kriechen Sie bei Rauch zum nächsten Ausgang; die beste Luft ist in Bodennähe.
  • Ist Ihre Zimmertüre heiß, dann lassen Sie sie geschlossen. Stattdessen sollten Sie die Türe mit nassen Handtüchern oder Bettlaken abdichten. Schalten Sie Ventilatoren und Klimaanlagen aus, rufen Sie über Notruf 112 die Feuerwehr und nennen Sie deutlich ihren Aufenthaltsort. Machen Sie sich am Fenster für die Rettungsmannschaften bemerkbar.

Ihre Feuerwehr Ditzingen wünscht Ihnen einen unbeschwerten Urlaub!

Gefahren in der Küche - Vermeiden Sie unliebsame Zwischenfälle beim Kochen

Im Haushalt passieren mehr Unfälle als im Straßenverkehr. Immer wieder wird die Feuerwehr zu Küchenbränden gerufen oder sie wird alarmiert, weil Speisereste im Kochtopf brennen. Tipps ihrer Feuerwehr zeigen, wie Sie diese Zwischenfälle vermeiden können. Die erste Grundregel lautet hier, beim Kochen den Herd mit der eingeschalteten Kochplatte nie unbeaufsichtigt lassen. Denn Fette oder Speiseöle, die zum Fritieren oder Braten verwendet werden, können sich bei hohen Temperaturen in der heißen Pfanne oder der Friteuse selbst entzünden. In einem solchen Fall ist es ganz wichtig, nie mit Wasser zu löschen. Denn das brennende Fett wird durch die Dampfbildung des Wassers aus dem Behälter geschleudert und setzt so unter Umständen nicht nur die Küche in Brand, sondern fügt auch dem Kochenden unter Umständen gefährliche Brandwunden zu. Effektiv und ohne Gefährdung löscht man Öl- oder Fettbrände durch Verschließen der Pfanne mit dem passenden Deckel.

Wie "kinderleicht" sich so Brände verhüten oder ersticken lassen, hatten mehr als 500 Schul- und Kindergartenkinder im Rahmen der Brandschutzwoche im Ditzinger Feuerwehrhaus ausprobiert. Küchendämpfe und Fett sättigen mit der Zeit die in der Dunstabzugshaube eingebauten Filter. Diese sollte man nie mit brennbaren Flüssigkeiten auswaschen. Die Folge davon wäre ein Brand in der Dunstabzugshaube mit möglicherweise anschließendem Küchenbrand. Metallfilter können mit geeigneten fettlösenden Mitteln gereinigt werden, sonstige Filtermatten sollten rechtzeitig ausgetauscht werden.

Brandgefahr durch Fernseher - Dauerfernsehen erfordert viel Umsicht

Der Fernseher - eine Brandgefahr
In nahezu allen bundesdeutschen Haushalten gibt es einen Fernsehempfänger. Durch Kabel- und Frühstücksfernsehen ist ein Empfang fast rund um die Uhr möglich. Es ist Hochsaison für Fernsehapparate - besonders in den Wintermonaten während der Weihnachts- und Neujahrszeit. Obwohl Fernsehgeräte auf ihre Sicherheit geprüft sind, entstehen dennoch immer wieder und relativ häufig Brände, so auch in dieser Hochhauswohnung in der Bauernstraße. Beim Umgang mit Fernsehgeräten sollten Sie einige Sicherheitsratschläge beachten:

  • Vermeiden Sie lange Einschaltzeiten, damit das Gerät nicht zuviel Wärme entwickelt. Dies gilt insbesondere für Fernsehgeräte, die in Schränken eingebaut sind. Hier muss durch genügend Abstand zu den Seitenwänden die Wärme abgeführt und eine gute Belüftung sicher gestellt werden. Lüftungsschlitze dürfen nicht abgedeckt werden.
  • Gerät nach Programmende vollständig abschalten, "Stand by-Schaltung" erhöht die Brandgefahr.
  • Stellen Sie niemals mit Wasser gefüllte Vasen oder Schalen auf das Fernsehgerät. Diese Gefäße können kippen und das Wasser könnte sich in das Gerät ergießen. Eine Zerstörung des Bildschirmes und ein Brand wären die Folgen.
  • Achten Sie bei Feierlichkeiten darauf, daß auch Getränke - etwa Sektspritzer nicht an bzw. in das Gerät gelangen können.
  • Der Abstand des Fernsehgerät von Gardinen soll mindestens 20 cm betragen.
  • Auf oder in unmittelbarer Nähe der Fernsehgeräte sollten sich auch keine leicht brennbaren Gegenstände (Zeitschriften, Papier, Weihnachtsbäume, Adventskränze, brennende Kerzen usw.) befinden.
  • Reinigen der Fernsehgeräte nur in abgekühltem Zustand und bei gezogenem Netzstecker.
  • Schalten Sie bei ungewöhnlichen Störungen das Gerät aus und ziehen Sie den Netzstecker (z.B. wenn das Bild zu einem hellen, waagrechten Streifen zusammenfällt). Lassen Sie defekte Geräte durch einen Fachbetrieb reparieren.

Und wenn es dennoch einmal brennt:

  • Gerät abschalten und Netzstecker ziehen.
  • Rückwand des Gerätes mit einer Wolldecke (keine Kunstfasern!) abdecken, um den Brand zu ersticken.
  • Bei allen Löschversuchen nur seitlich des Gerätes stehen, um sich nicht der Gefahr einer Implosion der Bildröhre auszusetzen.
  • Führen die Löschversuche zu keinem Erfolg, alarmieren Sie sofort die Feuerwehr (Notruf 112).

Wir wünschen Ihnen weiterhin einen "störungsfreien" Fernsehempfang.

Es hat gebrannt - was ist zu tun? Tipps für die erste Zeit nach einem Brand

In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt. Das Feuer konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Die Freiwillige Feuerwehr Ditzingen möchte Ihnen mit diesem Informationsblatt helfen, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen.

Allgemeine Hinweise
Nach Ablöschen des Schadenfeuers und mit Abkühlen der Brandstelle werden die im Rauchgas vorhandenen organischen Schadstoffe zunehmend an Ruß gebunden. Gerade diese stabile Bindung an Ruß verhindert, dass die beim Brand gebildeten organischen Schadstoffe für den menschlichen Organismus z.B. über die Haut oder Atemwege verfügbar sind und ihn schädigen können. Trotz der Anwesenheit von giftigen Stoffen besteht also an erkalteten Brandstellen bei Einhaltung von Schutzmassnahmen kein erhöhtes Gefahrenpotential. Diese Brandschadenerfahrung der vergangenen Jahre wurde durch Ausführungen des Bundesgesundheitsamtes bestätigt, wonach die Bioverfügbarkeit rußadsorbierter Schadstoffe gering ist. Bei Bränden im Haus- oder Wohnbereich ist in der Regel nicht mit erhöhten Schadstoffbelastungen zu rechnen, sofern keine größeren Mengen von PVC verbrannt oder verschwelt sind. Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können so auch vom Geschädigten selbst vorgenommen werden. Dabei empfiehlt sich die Einhaltung von Schutzmassnahmen, um zu verhindern, dass z.B. aufgewirbelte Stäube eingeatmet oder die Hautoberfläche großflächig beschmutzt werden. War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahr zu nehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten. Beachten Sie bitte den Hinweis unter Pkt. 2. War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie zu-nächst die nachfolgenden Informationen beachten.

Unsere konkreten Tipps:

  1. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine!
  2. Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf.
  3. Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind. Halten Sie, bevor Sie in Ihre Wohnung gehen, Rücksprache mit der Feuerwehr oder der Polizei!
  4. Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche.
  5. Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer!
  6. Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung! Als Eigentümer des Hauses bzw. Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind! Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab!
  7. Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen, oder fühlen Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen! Sollten sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, so wenden Sie sich bitte an uns, wir vermitteln Ihnen Hilfe.
  8. Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß!
  9. Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren.
  10. Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.
  11. Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt! Bei Fragen zur Sanierung des durch Brandeinwirkung oder Ruß betroffenen Bereiches beachten Sie bitte die Tipps "Hinweise zur Sanierung nach Bränden in Wohnbereichen".

Es hat gebrannt

 

Sanierung nach Bränden im Wohnbereich - Was ist bei der Renovierung zu beachten?

Sie haben sich dazu entschlossen, die Sanierung Ihres Wohnbereiches selbst durchzuführen. Hierfür möchten wir Ihnen einige Tipps und Hinweise geben, die Sie unbedingt beachten sollten. Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Treten trotz Beachtung dieser Hinweise Gesundheits- oder Sachschäden auf, können daraus keine Ansprüche gegenüber der Stadt Ditzingen oder der Feuerwehr abgeleitet werden. Weitergehende Informationen können Sie z.B. der Empfehlung des Institutes für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beim Umweltbundesamt zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden oder den Leitlinien zur Brandschadensanierung des Verbandes der Schadenversicherer (VdS) entnehmen (s.u.).

In Abhängigkeit von Art und Menge des Brandgutes, der Verbrennungstemperatur und des Sauerstoffgehaltes im Brandraum entstehen bei jedem Feuer unterschiedliche Schadstoffe. Diese ziehen während des Brandes entweder mit den Rauchgasen In die Umgebung ab oder lagern sich an Brandrückständen wie Ruß oder Asche an. Wenn die Brandstelle erkaltet und die Wohnung intensiv belüftet ist, sind die noch im Raum befindlichen Schadstoffe in der Regel fest an die Brandrückstände gebunden. Die so gebundenen Schadstoffe können durch Verschlucken oder Einatmen von Ruß oder Asche in den Körper gelangen. Bei der Sanierung sollten Sie die nachfolgenden Sicherheits- und Verhaltensregeln beachten, um eine Gesundheitsgefährdung möglichst auszuschließen.

Sicherheits- und Verhaltensregeln

  1. Schutzkleidung:
    Während der Sanierungsarbeiten sollten Sie zu Ihrem Schutz folgende Schutzkleidung tragen:
    • Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff, insbesondere bei staubenden Arbeiten Atemschutz, bestehend aus einer textilen Halbmaske
    • Bei länger dauernden Sanierungsmaßnahmen sollte die Atemschutzmaske gelegentlich gewechselt werden.
    • Schutzhandschuhe aus Leder- Textilkombination für Trockenarbeiten. Gummihandschuhe für Naßarbeiten.
    Alle Gegenstände sind im Fachhandel erhältlich.
  2. Schadstoffverschleppung vermeiden:
    Um eine Verschleppung von Ruß und Schadstoffen aus den verschmutzten Bereichen in saubere Bereiche zu vermeiden, sollten Sie die Türen zu den nicht verschmutzten Räumen nach Möglichkeit geschlossen halten. Türschlitze sind abzudichten und unnötiger Luftzug in andere Räume ist zu vermeiden.Gehwege in Wohnbereichen, insbesondere aber die Übergangsbereiche zwischen verschmutzten und nicht verschmutzten Räumen, sind möglichst mit feuchten Tüchern auszulegen.Gegenstände, die aus dem verschmutzten Bereichen in den sauberen Bereich überführt werden, müssen zuvor gesäubert werden (siehe Pkt. 4 dieser Broschüre). Vermeiden Sie eine unnötige Aufwirbelung von Ruß und Asche.
  3. Hygiene:
    Bei längeren Unterbrechungen der Reinigungsmaßnahmen, insbesondere zur Nahrungsaufnahme und vor Raucherpausen, ist großer Wert auf Sauberkeit zu legen. Legen Sie hierzu die angelegte Schutzkleidung sowie die Schuhe im Übergangsbereich zwischen verunreinigtem und sauberem Bereich auf Tüchern ab. Achten Sie dabei darauf, daß hierbei die Innenseite der Schutzkleidung nicht verunreinigt wird. Nehmen Sie, bevor Sie den sauberen Bereich betreten, eine gründliche Reinigung evtl. verschmutzter Körperteile vor.
  4. Reinigung verschmutzter Kleidung, von Spielzeugen und sonstigen Haushaltsgegenständen:
    Als Grundregel gilt: Alle erkennbar mit Ruß oder sonstigen Brandrückständen verschmutzten Gegenstände sind vor erneutem Gebrauch gründlich zu säubern. Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren. Besondere Sorgfalt sollten Sie bei der Reinigung von Kinderspielzeug walten lassen. Verschmutzte oder mit Brandrückständen in Kontakt gekommene Kleidungsstücke müssen vor erneutem Gebrauch separat gewaschen bzw. gereinigt werden. Abwaschbare Gegenstände, die mit Ruß oder Asche beaufschlagt sind, waschen Sie am besten mit einer warmen Spülmittellösung ab. Textilien können in der Waschmaschine gewaschen werden. Wenn Sie lockere Ruß- oder Aschebeläge mit einem Haushaltsstaubsauger aufnehmen wollen, müssen Sie beachten, dass nicht alle Schmutzteilchen in den haushaltsüblichen Geräten abgeschieden, sondern dass kleine Staubteilchen wieder in die Umgebungsluft ausgeblasen werden. Sie können, um den Staubausstoß zu verringern, ein feuchtes Tuch über die Ausstoßschlitze legen. Unter Umständen ist die Verwendung eines gekapselten Staubsaugers empfehlenswert Während dieser Arbeiten sollten Sie unbedingt den unter Punkt 1 genannten Atemschutz tragen. Anhaltspunkte zur Säuberung von Wänden, Decken, Tapeten, Wand- oder Deckenverkleidungen, Fußböden und deren Beläge können Sie auch den Empfehlungen des Institutes für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beim Umweltbundesamt (s.u.) entnehmen.
  5. Entsorgung:
    Bei der Entsorgung des Brandschutts sind die geltenden Vorschriften zu beachten. Die Kontaktaufnahme mit der Abfallverwertungsgesellschaft im Kreis Ludwigsburg mbH vor Beginn der Sanierungsarbeiten empfiehlt sich. Alle vom Brand direkt betroffenen Lebensmittel, sind als Hausmüll zu entsorgen. Gleiches gilt für alle Lebensmittel, auf denen sich Ruß oder Asche niedergeschlagen haben und die sich nicht in festen, geschlossenen Behältnissen wie z.B. Gläser oder Dosen befanden. Schon bei den Aufräumungsarbeiten ist auf eine getrennte Erfassung der Brandrückstände wie normaler Brandschutt (Möbel, Textilien usw.), Bauabfälle, angekohlte oder verbrannte Kunststoffprodukte und Rückstände aus den Sanierungsmaßnahmen (verschmutzte Anzüge, Filter usw.) zu achten. Verkohlte oder angebrannte Kunststoffprodukte sowie die verschmutzte Schutzkleidung sind in staubdicht verschließbare Behältnisse oder Säcke zu verpacken. Weiterführende Informationen zum Thema Brandschadensanierung finden Sie unter den nachstehenden Adressen im Internet. Unter dem Stichwort „Brandschadensanierung“ finden Sie auch Kontaktadressen verschiedener Sanierungsfirmen.

Weiter zur Homepage des UmweltbundesamtInformationen über Schadstoffe bei Bränden50seitige Info-Broschüre mit den VdS-Richtlinien zur Brandschadensanierung

Darüber hinaus stehen Ihnen auch Fachämter der Stadt und des Landkreises zur Verfügung. So informiert Sie beispielsweise der Soziale Dienst der Stadt über evtl. mögliche persönliche oder materielle Hilfen. Sie erreichen diese Ämter unter den folgenden Rufnummern:

  • Abfallverwertungsgesellschaft im Kreis Ludwigsburg mbH: 07141 9448-88
  • Ordnungsamt: 07156 164-130
  • Amt für Grünordnung und Umwelt: 07156 164-218

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Empfehlungen geholfen zu haben.

Ihre Freiwillige Feuerwehr Ditzingen