Zwei Tote nach Geisterfahrt
27.07.1981
Feuerwehrleute haben Scheinwerfer aufgestellt - grelles Lieht fällt auf die beiden zertrümmerten Wagen. Der BMW steht schräg auf der linken Fahrspur, hinter ihm sind Bremsspuren auf dem Asphalt. Der Ford liegt halb an der Böschung - ein Schrotthaufen. Die Blaulichter der vielen Polizei- und Krankenwagen zucken durch die Nacht. Die Bundesstraße 295 bei Ditzingen ist voll gesperrt. Zwischen den beiden Autobahneinfahrten, bei der Brücke, waren sie am Montagabend, um 21:45 Uhr, frontal ineinandergerast: Der Ford mit einer achtköpfigen türkischen Familie aus Gerlingen und der nagelneue BMW mit Rechtssteuerung.
Zurück zur EinsatzübersichtDer 39jährige englische Fahrer war von der Autobahn gekommen und auf der linken Spur der Bundesstraße in Richtung Ditzingen gefahren. Acht Personen wurden schwer verletzt. Ein fünf Monate altes türkisches Mädchen starb zwei Stunden nach dem Unfall im Krankenhaus. Am Dienstagmorgen schwebten noch zwei Unfallopfer in Lebensgefahr. Der Wagen des 25jährigen Türken wurde völlig zertrümmert. Selbst das Dach hatte einen Knick.
Zehn Mann der Feuerwehr aus Ditzingen bargen die Verletzten, von denen niemand eingeklemmt war. Dennoch war der Vorausgerätewagen aus Ludwigsburg, wie bei schweren Unfällen üblich, gekommen. Sechs Rettungs- und zwei Notarztwagen waren im Einsatz. Die Polizei setzte zehn Streifenwagen ein. Der Sachschaden beträgt 47000 Mark. Davon entfallen nur aus zweitausend Mark auf den Ford.


Der Engländer, der den Unfall verschuldet hat, wurde vorläufig festgenommen. Es wird angenommen, dass er seinen neuen BMW selber nach Großbritannien überführen wollte. Das Fahrzeug hatte ein Zollkennzeichen, das für solche Fälle vorgesehen ist. Die Armaturen des Wagens zeigten nur zweihundert gefahrene Kilometer an. Das entspricht der Strecke von München nach Stuttgart. Ein Mitfahrer im BMW wurde leicht verletzt Der Fahrer erlitt keine Verletzung. Er wurde am Dienstag dem Amtsgericht Ludwigsburg vorgeführt. Es ist bei einem so schweren Vergehen üblich, dass ein Haftbefehl beantragt wird, wenn der Schuldige in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat. Dem Unglücksfahrer wird fahrlässige Tötung und mehrfache schwere Körperverletzung vorgeworfen.
Zwei Wochen nach dem schweren Unfall starb auch ein zweijähriger Junge, der sich als Mitfahrer im Ford ebenfalls lebensgefährliche Verletzungen zugezogen hatte.
Peter Huhndorf, Leonberger Kreiszeitung