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Freiwillige Feuerwehr Ditzingen
Münchinger Straße 40
71254 Ditzingen
80 Prozent aller Brandopfer verbrennen nicht - sie ersticken an dem entstehenden giftigen Brandrauch. Diese traurige Erkenntnis gilt für Brände in privaten Wohnungen ebenso wie für Katastrophen großen Ausmaßes, z. B. in Backnang im März 2013 wo acht Menschen einer Rauchvergiftung erlagen. Der Rauch ist bei einem Brand das größte Problem für die Menschen im Gebäude und für die Feuerwehr.
Die Folgen sind dramatisch: Innerhalb von weniger als drei Minuten sinkt durch den entstehenden Rauch die Sichtweite so weit ab, dass betroffene Personen die Orientierung verlieren und sich nicht mehr in Sicherheit bringen können. Erschwerend kommt die hohe Konzentration an Kohlenmonoxid und andere gefährlichen Brandgasen hinzu. Diese steigt im Laufe des Brandes sprunghaft an und führt über anfangs leichte Kopfschmerzen bei zunehmender Vergiftung bis hin zu Bewusstlosigkeit und Tod. Ob in der Wohnung, im Hotel, Einkaufszentrum oder Flughafen: Wenn es brennt, kommt es auf schnelle Reaktionen und die richtigen Schritte im richtigen Augenblick an, weil oft nur wenige Minuten zur Verfügung stehen, bevor Rauch oder Flammen den Weg abschneiden.
Die wichtigsten Verhaltensmaßnahmen sind:
Die Palette der bekannten Ursachen Wald und Flächenbrände reicht von der sorglos weggeworfenen Zigarettenkippe, bis hin zum häufigsten Grund: Das Fehlverhalten von uns Menschen, sei es, das wir Maschinen heiß laufen lassen (Funkenbildung oder der heiße Katalysator auf der trockenen Wiese), Müll im Wald liegen lassen oder viel zu nah am Waldrand unserem Grill- oder Lagerfeuervergnügen nachgehen.
Ihre Feuerwehr Ditzingen gibt Ihnen gerne Tipps zur Vorbeugung von Brandgefahren. Bitte beachten Sie die einfachen Hinweise, die einen Waldbrand verhindern können!
Beobachtete Wald- & Wiesenbrände sofort über den Notruf 112 melden!
WICHTIG: Auch kleinere Feuer melden, da durch Funkenflug sehr schnell ein ausgewachsener Wald und Wiesenbrand entstehen kann
Im Notfall 112 wählen!
Damit ein Brand optimal gelöscht werden kann, sollten Sie einige Hinweise beachten.
Sofort Notruf 112 absetzen
Rauchmelder können Leben retten
Hochwirksame Geräte für wenig Geld - "Top-Tipp" von Ihrer Feuerwehr Ditzingen
Stellen Sie sich vor, für Sie besteht akute Lebensgefahr in Ihren eigenen vier Wänden und Sie merken davon rein gar nichts?! So könnten Sie zum Beispiel Brandgase in eine solche Lebensgefahr bringen. Aber sie spüren diese Gefahr nicht. Sie sehen sie meist nicht und Sie riechen sie - wie etwa beim hochgiftigen Kohlenmonoxid - schon gar nicht.
Ausgehend von einem (auch kleinen) Schwelbrand nach einem technischen Defekt zum Beispiel breitet sich Rauch in den Zimmern oder im Gebäude aus. Sie liegen im Bett und schlafen. Am anderen Morgen wachen Sie nicht mehr auf - die giftigen Rauchgase sind ihnen zum Verhängnis geworden! Was sich in Worten drastisch und fast unwirklich anhört, ist bittere Realität für Feuerwehren und Rettungsdienste. Immer wieder sterben Menschen in ihrer Wohnung, weil sie nicht rechtzeitig die Gefahr einer Rauchgasvergiftung erkennen konnten. Immer wieder werden Personen mit Rauchgasvergiftungen nach Wohnungsbränden in die Krankenhäuser eingeliefert.
Dabei könnte alles so einfach sein! Batteriebetriebene Rauchmelder geben sofort Alarm, wenn sich Rauch in der Wohnung ausbreitet. Schlafende Personen werden vom ohrenbetäubenden Piepsen der kleinen Geräte geweckt. Bewohner, die sich zur Zeit des Brandausbruches in anderen Räumen befinden, könnten sofort reagieren.
Fachleute der Feuerwehr raten dringend, diese kleinen ,,Lebensretter" anzuschaffen. Die Kosten sind gering das Leben ist in jedem Fall mehr wert! Rund 30 bis 50 Euro kosten qualifizierte Rauchmelder. Auf Billigprodukte sollte man im Interesse der eigenen Sicherheit allerdings verzichten.
Ihre Feuerwehr berät Sie selbstverständlich gern, wenn Sie sich nur ein paar Minuten Zeit nehmen und sich Gedanken über das sinnvolle Anbringen dieser Geräte in Ihrer Wohnung machen - natürlich nur, wenn Ihnen Ihr Leben und das Ihrer Mitbewohner und Nachbarn lieb ist!
Friteusen sollten niemals unter eingeschalteten Dunstabzugshauben betrieben werden. Leichtflüchtige Fettbestandteile bilden mit ausreichender Luftverwirbelung leichtentzündliche Gemische. Auf Überhitzung des Fritierfettes achten, nur hochsiedende Fette, keinesfalls normales Haushaltsöl zum Fritieren verwenden. Ausreichend erwärmtes Fritierfett hat Temperaturen von weit über 100 °C. Gerät Wasser, z.B. in Form von Eis bei tiefgekühltem Fritiergut, in heißes Fett, verdampft es sofort. Dabei tritt eine erhebliche Volumenzunahme ein. Zum Vermerk: Aus einem Liter Wasser entstehen etwa 1.700 Liter Wasserdampf. Es kommt zum eruptionsartigen Überschäumen des Fettes, das sich bei entsprechender Luftverwirbelung schlagartig entzünden kann (Fettexplosion).
Merke: Bei brennendem Fett niemals mit Wasser löschen, sondern Pulverlöscher oder noch besser eine Löschdecke benutzen.
Bei Fondues, Raclettes, Feuerzangenbowlen u.a. werden die Öfchen (Rechauds) mit Spiritus (Flammpunkt unter 21° C) betrieben. Der Umgang mit dieser leichtentzündlichen Flüssigkeit erfordert besondere Vorsicht. Niemals in noch heiße, ausgebrannte Behälter Brennstoff nachgießen. Für alle Fälle immer ein angefeuchtetes Handtuch oder Küchentuch zum Ersticken der Flammen bereithalten. Niemals Benzin, Feuerzeugbenzin o.ä. verwenden. Explosionsgefahr! Löschmittel (z.B. Feuerlöscher, Löschdecke) griffbereit halten.
Sicherlich haben Sie es gleich gewusst! Ein Feuerlöscher mit 6 Kg Pulverinhalt. Kennen Sie aber auch die richtige Handhabung von Ihrem Handfeuerlöscher? Die Feuerwehr Ditzingen gibt Ihnen hier mehr Sicherheit mit dem Benützen des Feuerlöschers.
Durch die frühzeitige und korrekte Anwendung von tragbaren Feuerlöschern lassen sich etwa ¾ der häuslichen Schadensfeuer in der Entstehungsphase erfolgreich bekämpfen. Sie sind in öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern vorgeschrieben und ermöglichen im Brandfall noch vor Eintreffen der Feuerwehr die Einleitung effektiver Maßnahmen.
ZWEI FÜR FAST ALLE(S)
Feuerlöscher sind in großer Vielfalt auf dem Markt erhältlich. Sie werden nach dem enthaltenen Löschmittel bzw. den entsprechenden Brandklassen unterschieden:
Im häuslichen Bereich eignen sich am besten Wasserlöscher mit 6L Inhalt nach DIN EN3, die ausschließlich zum Löschen brennbarer fester Stoffe nach Brandklasse A einzusetzen sind und Pulverlöscher für die Brandklassen ABC mit 6 kg Löschpulver nach DIN 14406 oder DIN EN 3.
Sie Löschen:
Beim Umgang mit Feuerlöschern sind folgende Regeln zu beachten: Nehmen Sie sich vorab einmal Zeit, und lesen Sie die Hinweise auf Ihrem Feuerlöscher
Für das Löschen gelten folgende Grundregeln:
Verlassen Sie Brandstelle nach dem Ablöschen nicht, beachten Sie die Gefahr einer Wiederentzündung.
Beachten Sie bitte auch folgende Hinweise:
Verständigen Sie im Brandfall immer die Feuerwehr!
Fluchtwege im Haus - Wege nach draußen müssen im Notfall funktionsfähig sein!
Wenn es in einem Zimmer, in der Wohnung oder im Gebäude brennt, bleibt oft nur noch der schnelle und kürzeste Weg nach draußen. Damit die Flucht für die Bewohner aber ordnungsgemäß und wirklich schnell möglich ist, müssen die Rettungswege im Haus funktionsfähig sein. Der Treppenraum durch den man tagtäglich seine Wohnung erreicht, muss begehbar sein, dass heißt frei von "Gerümpel", von Omas altem Wohnzimmerschrank oder von den Drahteseln der gesamten Nachbarschaft. Im Notfall wenn jeder um sein Leben rennt, kann solches "Gerümpel" zu nicht unerheblichen Störungen des Flucht- oder Rettungsverlaufes führen. Ein Beispiel hierzu: In einem Treppenraum gerieten dort abgestellte Kinderwagen in Brand, Bewohner hatten keine Chance mehr durch die Haustüre zu fliehen!
Über diese grundsätzliche Vorschrift hinaus gibt es weitere Tipps:
Sollte in einem Schadensfall das Treppenhaus nicht mehr begehbar sein, werden von der Feuerwehr Leitern zur Rettung der Haubewohner vorgenommen. Sie stellen den sogenannten "Zweiten Rettungsweg" dar. Machen Sie in diesem Fall am Fenster oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam. Damit die Feuerwehr allerdings ihre Leitern aufstellen kann, müssen Flächen außerhalb des Hauses dafür vorhanden sein. Auch hier gilt: Stellflächen nicht zuparken oder zustellen! Große Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehr brauchen Platz - einzig und allein für Ihre Rettung! Sorgen Sie tagtäglich dafür, dass ein solcher Platz ungehindert vorhanden ist.
Rettungswege im Gebäude und außenliegende Feuerwehrflächen können lebensrettend sein. Es könnte auch um Ihr Leben oder das Ihrer Familienangehörigen gehen!
Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!
Verbrennen von Gartenabfällen im Freien
Auf Bitte des Landratsamtes Ludwigsburg informiert Sie die Feuerwehr Ditzingen über die Regelungen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen.
In Baden-Württemberg regelt die „Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle. Nach dieser Verordnung ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb von geschlossenen Ortschaften grundsätzlich unzulässig. Im Außenbereich käme eine Verbrennung der auf einem Grundstück anfallenden Grünabfälle nur dann in Betracht, wenn es nicht zumutbar wäre, die pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück zu kompostieren, das Material auf einen Häckselplatz zu bringen bzw. in eine Bioabfalltonne zu werfen.
Da es im Landkreis Ludwigsburg aber jedermann möglich ist, seine pflanzlichen Abfälle einer Verwertung (Häckselplatz, Biotonne) zuzuführen oder diese auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren bzw. verrotten zu lassen, ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Landkreis Ludwigsburg verboten.
Die Reinhaltung der Luft gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Auch die Verbrennung von Gartenabfällen führt zu einer Verschlechterung der Luftqualität und die Bevölkerung, insbesondere Asthmatiker und Allergiker müssen gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchten. Im Hinblick auf die Gesundheitsgefahren ist deshalb das Verbrennen von Gartenabfällen nicht zulässig.
Wer dennoch pflanzliche Abfälle verbrennt,kann mit einem hohen Bußgeld bestraft werden. Lediglich ein Grillfeuer oder Lagerfeuer mit stückigem, trockenen und unbehandelten Holz ist zulässig.
Beachten Sie bitte:
Verbrennen von Gartenabfälle kann für Sie, im Falle einer Alarmierung der Feuerwehr, ein kostenpflichtiger Einsatz werden.
Fast jede vierte von der Kriminalpolizei ermittelte Brandstiftung entsteht durch Kinderhand! Brandschutzerziehung beginnt im häuslichen Bereich bevor Kinder in die Schule gehen. Kinder müssen frühzeitig den Umgang mit Feuer und offenem Licht lernen. Gehen Sie Ihren Kindern mit gutem Beispiel voran in dem Sie Vorsicht mit dem Medium Feuer walten lassen.
Denken Sie stets daran, daß Kinder neugierig sind und die Erwachsenen nachahmen. Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge so auf, daß Kinder sie nicht erreichen können. Beaufsichtigen und belehren Sie Ihre Kinder, wenn diese mit brennbaren Gegenständen hantieren.
Wenn Ihr Kind ein Feuer oder Rauch bemerkt, soll es sofort einen Erwachsenen aufsuchen und ihm davon erzählen. Ist es alleine zu Hause, soll es die Wohnung verlassen und zu den Nachbarn gehen.
Üben Sie mit Ihren Kindern das Absetzen eines Notrufs an die Notrufnummer 112 der Feuerwehr. Wichtig ist vor allem:
Beim Aufenthalt in Hotels, Gasthäusern oder anderen Unterkünften ist man gewöhnlich mit der Umgebung weniger gut vertraut. Kommt es zu einem Brand oder einem anderen Notfall, benötigen Sie möglicherweise für ihren Fluchtweg ein wenig länger, als sie dafür zu Hause oder bei der Arbeit benötigt hätten. Hier erhalten Sie heiße Tipps der Feuerwehr, um dennoch auf der sicheren Seite zu sein:
Vorbeugung
Wenn es zu einem Feuer gekommen ist
Ihre Feuerwehr Ditzingen wünscht Ihnen einen unbeschwerten Urlaub!
Im Haushalt passieren mehr Unfälle als im Straßenverkehr. Immer wieder wird die Feuerwehr zu Küchenbränden gerufen oder sie wird alarmiert, weil Speisereste im Kochtopf brennen. Tipps ihrer Feuerwehr zeigen, wie Sie diese Zwischenfälle vermeiden können. Die erste Grundregel lautet hier, beim Kochen den Herd mit der eingeschalteten Kochplatte nie unbeaufsichtigt lassen. Denn Fette oder Speiseöle, die zum Fritieren oder Braten verwendet werden, können sich bei hohen Temperaturen in der heißen Pfanne oder der Friteuse selbst entzünden. In einem solchen Fall ist es ganz wichtig, nie mit Wasser zu löschen. Denn das brennende Fett wird durch die Dampfbildung des Wassers aus dem Behälter geschleudert und setzt so unter Umständen nicht nur die Küche in Brand, sondern fügt auch dem Kochenden unter Umständen gefährliche Brandwunden zu. Effektiv und ohne Gefährdung löscht man Öl- oder Fettbrände durch Verschließen der Pfanne mit dem passenden Deckel.
Wie "kinderleicht" sich so Brände verhüten oder ersticken lassen, hatten mehr als 500 Schul- und Kindergartenkinder im Rahmen der Brandschutzwoche im Ditzinger Feuerwehrhaus ausprobiert. Küchendämpfe und Fett sättigen mit der Zeit die in der Dunstabzugshaube eingebauten Filter. Diese sollte man nie mit brennbaren Flüssigkeiten auswaschen. Die Folge davon wäre ein Brand in der Dunstabzugshaube mit möglicherweise anschließendem Küchenbrand. Metallfilter können mit geeigneten fettlösenden Mitteln gereinigt werden, sonstige Filtermatten sollten rechtzeitig ausgetauscht werden.
Der Fernseher - eine Brandgefahr
In nahezu allen bundesdeutschen Haushalten gibt es einen Fernsehempfänger. Durch Kabel- und Frühstücksfernsehen ist ein Empfang fast rund um die Uhr möglich. Es ist Hochsaison für Fernsehapparate - besonders in den Wintermonaten während der Weihnachts- und Neujahrszeit. Obwohl Fernsehgeräte auf ihre Sicherheit geprüft sind, entstehen dennoch immer wieder und relativ häufig Brände, so auch in dieser Hochhauswohnung in der Bauernstraße. Beim Umgang mit Fernsehgeräten sollten Sie einige Sicherheitsratschläge beachten:
Und wenn es dennoch einmal brennt:
Wir wünschen Ihnen weiterhin einen "störungsfreien" Fernsehempfang.
In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt. Das Feuer konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Die Freiwillige Feuerwehr Ditzingen möchte Ihnen mit diesem Informationsblatt helfen, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen.
Allgemeine Hinweise
Nach Ablöschen des Schadenfeuers und mit Abkühlen der Brandstelle werden die im Rauchgas vorhandenen organischen Schadstoffe zunehmend an Ruß gebunden. Gerade diese stabile Bindung an Ruß verhindert, dass die beim Brand gebildeten organischen Schadstoffe für den menschlichen Organismus z.B. über die Haut oder Atemwege verfügbar sind und ihn schädigen können. Trotz der Anwesenheit von giftigen Stoffen besteht also an erkalteten Brandstellen bei Einhaltung von Schutzmassnahmen kein erhöhtes Gefahrenpotential. Diese Brandschadenerfahrung der vergangenen Jahre wurde durch Ausführungen des Bundesgesundheitsamtes bestätigt, wonach die Bioverfügbarkeit rußadsorbierter Schadstoffe gering ist. Bei Bränden im Haus- oder Wohnbereich ist in der Regel nicht mit erhöhten Schadstoffbelastungen zu rechnen, sofern keine größeren Mengen von PVC verbrannt oder verschwelt sind. Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können so auch vom Geschädigten selbst vorgenommen werden. Dabei empfiehlt sich die Einhaltung von Schutzmassnahmen, um zu verhindern, dass z.B. aufgewirbelte Stäube eingeatmet oder die Hautoberfläche großflächig beschmutzt werden. War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahr zu nehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten. Beachten Sie bitte den Hinweis unter Pkt. 2. War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie zu-nächst die nachfolgenden Informationen beachten.
Unsere konkreten Tipps:
Sie haben sich dazu entschlossen, die Sanierung Ihres Wohnbereiches selbst durchzuführen. Hierfür möchten wir Ihnen einige Tipps und Hinweise geben, die Sie unbedingt beachten sollten. Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Treten trotz Beachtung dieser Hinweise Gesundheits- oder Sachschäden auf, können daraus keine Ansprüche gegenüber der Stadt Ditzingen oder der Feuerwehr abgeleitet werden. Weitergehende Informationen können Sie z.B. der Empfehlung des Institutes für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beim Umweltbundesamt zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden oder den Leitlinien zur Brandschadensanierung des Verbandes der Schadenversicherer (VdS) entnehmen (s.u.).
In Abhängigkeit von Art und Menge des Brandgutes, der Verbrennungstemperatur und des Sauerstoffgehaltes im Brandraum entstehen bei jedem Feuer unterschiedliche Schadstoffe. Diese ziehen während des Brandes entweder mit den Rauchgasen In die Umgebung ab oder lagern sich an Brandrückständen wie Ruß oder Asche an. Wenn die Brandstelle erkaltet und die Wohnung intensiv belüftet ist, sind die noch im Raum befindlichen Schadstoffe in der Regel fest an die Brandrückstände gebunden. Die so gebundenen Schadstoffe können durch Verschlucken oder Einatmen von Ruß oder Asche in den Körper gelangen. Bei der Sanierung sollten Sie die nachfolgenden Sicherheits- und Verhaltensregeln beachten, um eine Gesundheitsgefährdung möglichst auszuschließen.
Sicherheits- und Verhaltensregeln
Weiter zur Homepage des UmweltbundesamtInformationen über Schadstoffe bei Bränden50seitige Info-Broschüre mit den VdS-Richtlinien zur Brandschadensanierung
Darüber hinaus stehen Ihnen auch Fachämter der Stadt und des Landkreises zur Verfügung. So informiert Sie beispielsweise der Soziale Dienst der Stadt über evtl. mögliche persönliche oder materielle Hilfen. Sie erreichen diese Ämter unter den folgenden Rufnummern:
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Empfehlungen geholfen zu haben.
Ihre Freiwillige Feuerwehr Ditzingen